Baupublikation Thun

  01.05.2025 Thun, Baupublikationen-, Thun

Gesuchstellerin: Regula Ruch, Hofstettenstrasse 48a, 3600 Thun.
Projektverfasserin: Spörri Graf Partner Architekten APP AG, Kramgasse 6, 3011 Bern.
Standort / Parzelle: Hofstettenstrasse 48a, Thun, Thun 1 Gbbl. Nr. 2980.
Zone BR 2022: Uferschutzzone, Wohnen W3, Ortsbildgebiet Nr. O IV: Bächimatt.
Zone BR 2002: Wohnen W2, Uferschutzzone, Ortsbildgebiet Nr. O IV: Bächimatt.
Bauinventar: Gebäude in Strukturgruppe 1 Thun, Bächimatt.
Bauvorhaben: Aufstockung um ein Geschoss; energetische Ertüchtigung 2-geschossiger Bestand.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb Uferschutzzone (Art. 4 SFG). Bauen innerhalb von Baulinien (Art. 14 BR 2002 und 25 BR 2022). Bauen innerhalb Gewässerabstand (Art. 48 WBG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone Au.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationensowieim Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 2. Juni 2025.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0621 eBau-Nr. 2024-19029

Thun, 24. April 2025
Bauinspektorat der Stadt Thun


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