Ordentliche Gemeindeversammlung
01.05.2025 Heiligenschwendi, HeiligenschwendiDonnerstag, 5. Juni 2025, 20.00 Uhr, Saal Schulhaus, Heiligenschwendi
Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmberechtigten folgende Geschäfte zur Beschlussfassung.
Traktanden:
1. Kreditabrechnungen
2. Jahresrechnung 2024
3. Stromversorgungsreglement; Neufassung
4. Gemeinderat; Wahl eines Mitglieds
5. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Akten zu den Traktanden 1 und 2 liegen 10 Tage, das Reglement zum Traktandum 3 liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi zur Einsichtnahme auf. An alle Haushaltungen wird die Botschaft zur Gemeindeversammlung zugestellt.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die am 5. Juni 2025 das 18. Altersjahr erreicht und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Heiligenschwendi Wohnsitz haben, sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat