Beschlüsse des Stadtrates

  15.05.2025 Thun

Donnerstag, 8. Mai 2025, 17.15 Uhr, Rathaus, Thun
1. Sachkommission Bildung Sport Kultur; Wahl neues Vizepräsidium für das Jahr 2025
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel21 Absatz 1 Geschäftsreglement des Stadtrats, beschliesst: Als Vizepräsidentin der Sachkommission Bildung Sport Kultur wird für das Jahr 2025 anstelle von Malenka Schmutz (Grüne) per sofort gewählt: Noemi Porfido (Grüne).

2. Pensionskassenkommission; Wahl von Eveline Salzmann und Christoph Kiener als Vertretende der Arbeitgeberin anstelle der zurücktretenden Raphael Lanz und Andrea de Meuron
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 PVR und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 23. April 2025, beschliesst:
1. Von der Demission von Raphael Lanz und Andrea de Meuron per 30. Juni 2025 wird Kenntnis genommen. Die in diesem Amt geleisteten Dienste werden bestens verdankt.
2. Als Ersatz werden Gemeinderätin Eveline Salzmann und Christoph Kiener, zukünftiger Leiter Personalamt, als Vertretende der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in die Pensionskassenkommission gewählt, und zwar ab 1. Juli 2025 und für den Rest der laufenden, am 31. Dezember 2026 endenden Amtsdauer.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.


3. Bildungsreglement der Stadt Thun vom 2. April 2009 (BiR; SSG 430.10.01) und Kommissionenreglement vom 13. Dezember 2002 (KomR; SSG 152.2), Teilrevision. Genehmigung und Inkraftsetzung 1. August 2025
Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Artikel 38 litera a Stadtverfassung und nach Kenntnisnahme vom gemeinderätlichen Bericht vom 23. April 2025,
beschliesst:
1. Genehmigung der Teilrevision Bildungsreglement und Kommissionenreglement und Inkraftsetzung per 1. August
2025.
2. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt dem fakultativen Referendum.
3. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieses Beschlusses beauftragt.
4. Neubau Aussenwerkhof «Amerika». Durch-führung eines qualitätssichernden Verfahrens (Workshopverfahren); Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine neue Ausgabe von Fr. 160 000.– inkl. Mehrwert- steuer für die Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens (Workshopverfahren)
Das Geschäft wurde durch den Gemeinderat nach erfolgter Diskussion zurückgezogen.

5. Postulat P 05/2025 betreffend offenes Rathaus für Stadtratsparteien; Natalie Althaus (Grüne), Fraktion Grüne vom 13. Februar 2025; Beantwortung
Das Postulat wird als erheblich erklärt und nicht abgeschrieben.

6. Interpellation I 01/2025 betreffend Thun Magazin; Valentin Borter (SVP), Mark van Wijk (FDP), Fraktion SVP vom 17. Januar 2025; Beantwortung
Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung befriedigt.

7. Interpellation I 14/2024 betreffend Grünstadt-Label; Anja Dolder (Grüne), Fraktion Grüne, Thomas Hiltpold (Grüne) vom 20. Dezember 2024; Beantwortung

Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.

8. Interpellation I 06/2025 betreffend das Vorgehen der Notfallorganisation in einer Notlage in der Stadt Thun; Christoph Lauener (SVP), SVP-Fraktion vom 20. März 2025, Beantwortung

Die Interpellierenden erklären sich von der Beantwortung teilweise befriedigt.

9. Fragestunde F 06/2025 betreffend Hotel Aare Thun; Reto Beutler (FDP) vom 24. April 2025; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

10. Fragestunde F 07/2025 betreffend Schadaugärtnerei; Reto Beutler (FDP) vom 24. April 2025; Beantwortung Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

11. Fragestunde F 08/2025 betreffend Aussenwerkhof «Amerika»; Matthias Zellweger (Parteilos) vom 28. April 2025; Beantwortung

Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

12. Fragestunde F 09/2025 betreffend Blumen-flügel; Alice Kropf (SP) vom 6. Mai 2025; Beantwortung Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

13. Fragestunde F 10/2025 betreffend Werbe-kampagne; Thomas Hiltpold (Grüne) vom6. Mai 2025; Beantwortung Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

14. Fragestunde F 11/2025 betreffend Entfer-nung Blumen-Klavier; Fraktion Grüne vom 6. Mai 2025; Beantwortung Die Fragestunde wird schriftlich beantwortet.

Die vorgenannten Beschlüsse werden hiermit gemäss Artikel 39 des Geschäftsreglementes des Stadtrates von Thun veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die vorgenannten Beschlüsse kann gemäss Artikel 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 23. Mai 1989 für die Geschäfte 1 und 2 innert 10 Tagen und für die Geschäfte 3 bis 14 innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Referendumsrecht
Das Geschäft 3, Ziffer 1 ist gemäss Artikel 38, litera a der Stadtverfassung unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums verabschiedet worden. Das fakultative Referendum gilt gemäss Artikel 27 der Stadtverfassung als zustandegekommen, wenn 800 Stimmberechtigte innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung des Stadtratsbeschlusses im Thuner Amtsanzeiger unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten sei. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei bezogen werden (Stadtkanzlei Thun, Rathaus, 3602 Thun oder stadtkanzlei@ thun.ch).

Thun, 9. Mai 2025
Stadtkanzlei Thun
Christoph Stalder, Stadtratssekretär


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