Fakultatives Finanzreferendum
30.05.2025 HeiligenschwendiDer Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 26 Abs. 1 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi folgenden Beschluss gefasst:
Neugestaltung Spielplatz Schulanlage
Der Gemeinderat genehmigt einen Kredit von Fr. 84 000.– für die Neugestaltung und Anpassung des Spielplatzes an die gesetzlichen Normen.
Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Mindestens 5% aller Stimmberechtigten können die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen.
Die Referendumsfrist läuft am 30. Juni 2025 ab. Die Einreichungsstelle ist beim Gemeinderat Heiligenschwendi, Gemeindeverwaltung, bim Schuelhus 195A, 3625 Heiligenschwendi.
Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates in Rechtskraft.
Heiligenschwendi, Mai 2025
Einwohnergemeinde Heiligenschwendi
Der Gemeindrat