Öffentliche Planauflage

  15.05.2025 Thun

Änderung der baurechtlichen Grundordnung betreffend Überbauungsordnung (UeO) «Flugplatzstrasse» 3. öffentliche Auflage nach Art. 60 Abs. 1 und 3 BauG (Änderungen der Pläne gegenüber dem Beschluss des Stadtrats)
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die Änderungen, die sich gegenüber dem Beschluss des Stadtrats vom 4. Juli 2024 ergeben, mit folgenden Akten zur 3. öffentlichen Auflage:
Fortsetzung auf Seite 14

– Zonenplanänderung Zone für Sportund Freizeitanlagen (ZSF) 101 1:1000
– Baureglementsänderung Zone für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) 101
– Überbauungsplan Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse» 1:500
– Landabtretungsplan Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse» 1:500

Bei den Änderungen der Pläne gegenüber dem Beschluss des Stadtrats handelt es sich lediglich um formale Anpassungen in Plandarstellung, Wirkungsbereich und Legende im Genehmigungsverfahren. Inhaltlich werden keine Änderungen vorgenommen.

Einsprachen können ausschliesslich gegen die in den Auflageakten dargelegten Änderungen nach dem Beschluss des Stadtrats erhoben werden. Alle anderen Inhalte der Änderung der baurechtlichen Grundordnung sind nicht Gegenstand der 3. öffentlichen Auflage.

Zur Einsichtnahme liegen weiter auf:
– Erläuterungsbericht
– Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung
– Dokumente der Stadtratssitzung vom 4. Juli 2024:
– Zonenplanänderung Zone für Sport- und

Freizeitanlagen (ZSF) 101 1:500 – Baureglementsänderung Zone für

Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) 101
– Überbauungsplan Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse» 1:500

– Landabtretungsplan Überbauungs- ordnung «Flugplatzstrasse» 1:500

Die Unterlagen können während 30 Tagen, vom 9. Mai bis 10. Juni, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder im Internet unter www.thun.ch/auflageeingesehenwerden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Dienstag, 10. Juni, schriftlich und begründet beim Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, einzureichen.
Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (033 225 83 81 | planungsamt@thun.ch). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.

Thun, 30. April 2025
Der Gemeinderat


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