Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  08.05.2025 Eriz, Eriz

Dienstag, 3. Juni 2025, 19.30 Uhr, im Schulhaus Bieten

Traktanden:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2024; Kenntnisnahme der Kreditüberschreitungen und des Datenschutz- und Revisionsberichts
2. Orientierungen des Gemeinderates
3. Verschiedenes

Im Anschluss: Projekt «zäme fürs Eriz»

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeschreiberei Eriz auf.

Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen, in Wahlsachen innerhalb von 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 39 Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Stimmberechtigten, d.h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in der Gemeinde Eriz angemeldet, sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 2025 liegt ab 10. Juni, 14 Tage bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann dagegen beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll.

Eriz, 28. April 2025
Der Gemeinderat


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