Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  22.05.2025 Thun

Der Gemeinderat der Stadt Thun hat an seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 in Anwendung von Artikel 43 und 47 litera b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Bewilligung eines Verpflichtungskredits für eine wiederkehrende Ausgabe von jährlich 470 000 Franken als gebundene Ausgabe für die Tagesschulen und Mittagstische der Stadt Thun.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 14. Mai 2025

Stadt Thun
Der Gemeinderat


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