Gemeindeversammlung
15.05.2025 BuchholterbergTraktanden:
1. Jahresrechnung 2024;
a) Beratung und Genehmigung
b) Orientierung über den jährlichen Bericht der Datenschutz-Aufsichtsstelle
2. Anschaffung Mehrzweckfahrzeug Feuerwehr Buchholterberg-Wachseldorn; Genehmigung Verpflichtungskredit
3. Anschaffung Tanklöschfahrzeug Feuerwehr Buchholterberg-Wachseldorn 2018; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
4. Gebührenreglement Totalrevision;
Beratung und Genehmigung
5. Erschliessung Überbauung Rohrimoos; Kenntnisnahme Kreditabrechnungen
6. Kurtaxenreglement Totalrevision; Beratung und Genehmigung
7. Ordentliche Zonenplanänderung «Gartenbau Knecht»; Beratung und Genehmigung
8. Verschiedenes
Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden 1, 2, 3 und 5 liegen 10 Tage, die Unterlagen zu den Traktanden 4, 6 und 7 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können auf der Homepage der Gemeinde (www.buchholterberg.ch)heruntergeladenwerden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokoll
Das Protokoll wird vom 26. Juni während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.
Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde Buchholterberg angemeldet ist.
Der Gemeinderat