Baupublikation Amsoldingen
12.06.2025 Baupublikationen, AmsoldingenBauherrschaft / Gesuchsteller: Saurer Lara und Müller Andreas, Pestalozzistrasse 2A, 3600 Thun
Projektverfasserin: Zellweger Architekten AG, Länggasse 4, 3600 Thun
Bauvorhaben: Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung vom 5. Juli 2022 um zwei Jahre (Art. 41 BewD): Ersatzneubau Einfamilienhaus mit bestehendem Untergeschoss; Aufstellen einer freistehenden Wärmepumpe
Standort / Parzelle: Oberdorf 4, Parzelle Nr. 107
Nutzungszone: Bestandeszone Oberdorf / Hübeli BSZ
Beanspruchte Ausnahmen: Keine
Schutzzonen/-objekte: Gewässerschutzzone üB
Auflageort: Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 35, 3633 Amsoldingen
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
14. Juli 2025
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch).GemässArt.28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Amsoldingen einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 / 31 Baugesetz).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Es wird darauf hingewiesen, dass sich allfällige Rechtsbegehren nur gegen die Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung nach Art. 42 BauG richten können.
Amsoldingen, 3. Juni 2025
Der Gemeinderat