Öffentliche Planauflage
05.06.2025 ThunÜberbauungsordnung ak «Burgstrasse 2»: Geringfügige Änderung nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung ak «Burgstrasse 2» zur öffentlichen Auflage.
Die Unterlagen können während 30 Tagen, vom 6. Juni bis 7. Juli, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder im Internet unter www.thun.ch/auflageeingesehenwerden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Montag, 7. Juli, schriftlich und begründet beim Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, einzureichen.
Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (033 225 83 76 | planungsamt@thun.ch). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.
Thun, 28. Mai 2025
Der Gemeinderat