Hinweis auf Kurtaxenpflicht in Thun
05.06.2025 ThunDas Kurtaxreglement der Stadt Thun (KTR) schreibt vor, dass alle Personen, die in der Gemeinde Thun ohne steuerrechtlichen Wohnsitz entgeltlich übernachten, eine Kurtaxe entrichten müssen. Der Verein Thun-Thunersee Tourismus ist befugt, im Auftrag des Gemeinderates der Stadt Thun die Kurtaxe und die Beherbergungsabgabe einzuziehen. Betroffene Beherbergende sind verpflichtet, sich bei Thun-Thunersee Tourismus anzumelden: Unterkunft- und Vermieterbetreuung, Telefon 033 225 90 00, fewo@thunersee.ch.
Widerhandlungen gegen das Kurtaxenreglement der Stadt Thun können vom Gemeinderat auf Antrag von Thun-Thunersee Tourismus mit einer Busse bis zu Fr. 5000.– bestraft werden. Hinterzogene Kurtaxen sind in jedem Fall nachzuzahlen.
Kurtaxe
Die Kurtaxe wird pro Logiernacht abgerechnet. Es gelten verschiedene Tarife für Erwachsene und Kinder und für die diversen Beherbergungsarten. Die Höhe der Taxe wird vom Gemeinderat festgelegt (www.thun.ch/kurtaxe).
Beherbergungsabgabe
Die kantonale Beherbergungsabgabe ist in der Kurtaxe nicht inbegriffen. Sie beträgt einen Franken pro Übernachtung für alle Personen, die über 16 Jahre alt sind.
Pauschalkurtaxe
Eigentümerinnen und Eigentümer oder Dauermietende von Ferienhäusern und -wohnungen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Stadt Thun zahlen eine Jahrespauschale von 85 Franken pro Zimmer (ohne Küchen, Bäder, Veranden, Galerien). Dasselbe gilt auch für Wohnwagenbesitzende, sofern ihr Wohnwagen länger als sechs Monate in der Gemeinde Thun stationiert ist. Wohnwagen werden bei der Berechnung der Pauschale als zwei Zimmer berücksichtigt.
PanoramaCard Thunersee
Mitgliedsunterkünfte von Thun-Thunersee Tourismus können ihren Gästen die Panorama-Card Thunersee abgeben. Mit der digitalen Gästekarte profitieren diese von der kostenlosen Nutzung der STI-Busse und PostAutos auf fast allen Linien. Zudem erhalten sie Ermässigungen bei diversen Ausflugszielen. Weitere Informationen zur Gästekarte sind unter http:// www.panoramacard.chzufinden.