Öffentliche Bekanntmachung
05.06.2025 UttigenGeringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 1 «Dorfmitte»
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat am 11. Februar 2025 beschlossene geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 1 «Dorfmitte» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 28. April 2025 genehmigt. Mit der Genehmigungsverfügung wurde von Amtes wegen folgende Änderung vorgenommen: In der Legende und im Kartenausschnitt des Überbauungsplans wird der Begriff «EG» (Erdgeschoss) von Amtes wegen durch «1. VG» (1. Vollgeschoss) ersetzt.
Die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 1 «Dorfmitte» tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Uttigen, 5. Juni 2025
Der Gemeinderat