Protokoll Gemeindeversammlung

  05.06.2025 Seftigen

Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2025 liegt bis 28. Juni in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Es kann auch auf der Homepage www. seftigen.ch/Gemeindeversammlungen eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat, 3662 Seftigen, einzureichen (Art. 21 Wahlreglement).

Der Gemeindeverwalter


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