Stromversorgungsreglement; Inkrafttreten

  26.06.2025 Heiligenschwendi

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung Heiligenschwendi am 5. Juni beschlossene Stromversorgungsreglement per 1. Juli 2025 in Kraft treten wird.

Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi eingesehen oder bezogen werden.

Der Gemeinderat


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