Protokoll Gemeindeversammlung
12.06.2025 SeftigenDas Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 26. Mai 2025 liegt bis 28. Juni in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Es kann auch auf der Homepage www. seftigen.ch/Gemeindeversammlungen eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen gegen das Protokoll sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat, 3662 Seftigen, einzureichen (Art. 21 Wahlreglement).
Der Gemeindeverwalter