Öffentliche Bekanntmachung

  03.07.2025 Thun

Geringfügige Änderung der Teil-Überbauungsordnung 2 ZPP T Gwatt-Schoren nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat der Stadt Thun hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der Teil Überbauungsordnung 2 ZPP T Gwatt-Schoren am 18. Juni 2025 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen stehen während den ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Thun, 24. Juni 2025
Der Gemeinderat


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