Öffentliche Planauflage
03.07.2025 OberhofenGeringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO f «Chabis Chopf»
Der Gemeinderat Oberhofen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985, die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 3. Juli bis 4. August, in der Gemeindeverwaltung Oberhofen öffentlich auf. Alle Unterlagen sind zudem elektronisch einsehbar auf der Website der Gemeinde (www.oberhofen.ch).
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Allfällige Einigungsverhandlungen finden am 11. August, nachmittags, und 12. August, vormittags, statt.
Oberhofen, 25. Juni 2025
Der Gemeinderat