Genehmigung Inkraftsetzung / Ausserkraftsetzung von Erlassen

  17.07.2025 Thierachern

Der Gemeinderat Thierachern hat die Teilrevision folgender Erlasse beschlossen:

– Beschluss vom 28. April 2025
Feuerwehrverordnung (bisher: Verordnung über Gebühren, Bussen und Entschädigungen) der Feuerwehr Thierachern Regio vom 18. September 2023; Einfügung eines neuen Kapitels A0 und eines neuen Artikels 1a «Übungsbetrieb» sowie Aufhebung von Kapitel B und Art. 6 «Bussen»; Inkraftsetzung rückwirkend per 1. Januar 2025.

– Beschlüsse vom 2. und 30. Juni 2025
Verordnung über die Benutzung von gemeindeeigenen Anlagen (VBgA) vom 14. Dezember 2020; Änderung der Art. 2, 4, 5 und 11 «Unentgeltliche Benutzung» sowie Aufhebung des Tarifs I «Ortsansässige Vereine und Institutionen» im Gebührentarif (Anhang); Inkraftsetzung per 1. August 2025.

Die geänderten Erlasse können in der Gemeindeverwaltung und via Gemeinde-Homepage www.thierachern.cheingesehen und bezogen werden.

– Beschluss vom 24. Juni 2024
Gebührentarifs für die Feuerkontrolle (Verordnung) vom 3. Juli 2017; Die Vollzugaufgaben der Feuerungskontrollen werden bekanntlich per 1. August 2025 von den Gemeinden auf den Kanton (Amt für Umwelt und Energie, AUE) übertragen. Deshalb hat der Gemeinderat Thierachern bereits im letzten Jahr die Aufhebung des nicht mehr anwendbaren kommunalen Gebührentarifs beschlossen; Ausserkraftsetzung per 31. Juli 2025.

Die Änderungen der vorgenannten beiden Erlasse und die Aufhebung des vorerwähnten Gebührentarifs werden gestützt auf Art. 45 und 46 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) öffentlich bekannt gemacht.

Thierachern, 8. Juli 2025
Die Gemeindeverwaltung


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