Gerichtliches Verbot
03.07.2025 VerboteDie Bauberechtigte (Coop Pronto AG) des Grundstücks Thun 1 (Thun) Grundbuchblatt-Nr. 1828, Allmendstrasse 38, 3600 Thun, lässt das genannte Grundstück gegen jegliche Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.
Verboten ist insbesondere das Parkieren von Fahrzeugen aller Art durch Unbefugte.
Ausgenommen hiervon sind Besucher des Coop Pronto Shops mit Tankstelle während des Tankstellen- und Ladenbesuchs während max. 20 Minuten.
Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten.
Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.
Thun, 3. Juni 2025
Für die Coop Pronto AG sig. Roger Oser sig. Dr. iur. Flavio Gschwind
Richterlich bewilligt:
Thun, 25. Juni 2025
Regionalgericht Oberland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: sig. Wyss Iff
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.