Personalverordnung; Inkraftsetzung

  10.07.2025 Amsoldingen

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Amsoldingen die Personalverordnung erlassen hat. Sie tritt rückwirkend per 1. Juli 2025 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.

Das Reglement kann auf der Verwaltung in Papierform bezogen oder über die Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat


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