Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung

  10.07.2025 Thun

Der Gemeinderat der Stadt Thun hat an seiner Sitzung vom 13. Juni 2025 in Anwendung von Artikel 43 und Artikel 47 litera b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:

Konzeption und Umsetzung von Sofortmassnahmen zur Förderung des Veloverkehrs. Bewilligung einer gebundenen Ausgabe von 630 000 Franken zulasten der Erfolgsrechnung 2026 ff. (baulicher Unterhalt Verwaltungsvermögen) für die Behebung bestehender Defizite an der Strassenanlage.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Thun, 7. Juli 2025

Der Gemeinderat


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