Rechtsetzung
10.07.2025 ThunEinreihungsplan (SSG 153.310) und Verordnung über die Delegation von Kompetenzen im Personalbereich (VODKP; SSG 153.01.01)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 521 bzw. Nr. 525 vom 2. Juli 2025 die Revision des Einreihungsplans und der Verordnung über die Delegation von Kompetenzen im Personalbereich genehmigt. Der Einreihungsplan wird auf 1. August 2025 und die Verordnung über die Delegation von Kompetenzen im Personalbereich auf 1. September 2025 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut der Erlasse kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden (Anfrage an info@thun.ch).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat