Öffentliche Bekanntmachung
03.07.2025 ThunZone mit Planungspflicht (ZPP) «Siegenthalergut» Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Stadtrat der Stadt Thun am 4. Juli 2024 beschlossene Zone mit Planungspflicht (ZPP) «Siegenthalergut» in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 1. Mai 2025 genehmigt.
Die Zone mit Planungspflicht (ZPP) «Siegenthalergut» tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr), sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme offen.
Thun, 26. Juni 2025
Der Gemeinderat