Gerichtliches Verbot

  17.07.2025 Verbote

Der Eigentümer des Grundstücks Amsoldingen-Grundbuchblatt Nr. 189 lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.

Verboten sind insbesondere das unbefugte Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen aller Art.

Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten.

Das Verbot ist unbefristet.

Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft.

Richterlich bewilligt:
Thun, 9. Juli 2025
Regionalgericht Oberland
Zivilabteilung
Die Gerichtspräsidentin
Pfänder Baumann: sig. i.V. Neuhaus,
Gerichtspräsidentin

Uetendorf, 19. Juni 2025
Der Eigentümer: sig. Daniel Chiaberto

Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.


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