Öffentliche Mitwirkungsauflage

  07.08.2025 Thun

Kommunaler Gebietsrichtplan
Stadtquartier Bahnhof Thun

Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985, den kommunalen Gebietsrichtplan Stadtquartier Bahnhof Thun zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Mitwirkungsdokumente können von Montag, 4. August bis Montag, 8. September im Erdgeschoss des städtischen Verwaltungsgebäudes an der Industriestrasse 2, 3600 Thun oder im Internet unter www.dialog.thun.ch/espbahnhof-thun eingesehenwerden. Es gelten die ordentlichen Öffnungszeiten der Verwaltung, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag, 16.00 Uhr).

Während der Auflagefrist können alle schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind mit dem Vermerk «Mitwirkung kommunaler Gebietsrichtplan Stadtquartier Bahnhof Thun» an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, zu richten oder online über die Dialogplattform der Stadt Thun zu übermitteln.

Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Tel. 033 225 83 76).
Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung. 


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