Öffentliche Planauflage
28.08.2025 ThunÜberbauungsordnung ba «Berntorgasse»
Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt, gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG), die Überbauungsordnung ba «Berntorgasse» zur öffentlichen Auflage.
Die Unterlagen können während gut 30 Tagen, vom 29. August bis 7. Oktober, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 und 13.30–17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun, oder im Internet unter www.thun.ch/auflageeingesehenwerden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist, bis spätestens Dienstag, 7. Oktober 2025, schriftlich und begründet beim Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, einzureichen.
Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Tel. 033 225 83 76, planungsamt@thun.ch). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.
Thun, 25. August 2025
Der Gemeinderat