Erlass Parkplatzverordnung
18.09.2025 BuchholterbergIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Buchholterberg an seiner Sitzung vom 8. September 2025 eine neue Parkplatzverordnung erlassen hat. Die Parkplatzverordnung tritt vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden auf 1. November 2025 in Kraft.
Die Parkplatzverordnung liegt ab 18. September bis 20. Oktober in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Die Verordnung kann auch auf www.buchholterberg.chheruntergeladenwerden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innerhalb der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat