Öffentliche Bekanntmachung
18.09.2025 ThunÄnderung der baurechtlichen Grundordnung betreffend Überbauungsordnung (UeO) «Flugplatzstrasse»
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Stadtrat von Thun am 4. Juli 2024 und vom Gemeinderat von Thun am 29. Mai 2024 beschlossene Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse» mit Änderung des Zonenplans und des Baureglements, ZSF 101, sowie die vom Gemeinderat von Thun am 30. April 2025 beschlossene geringfügige Änderung, davon in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 14. August 2025 genehmigt, wobei in den Genehmigungsvermerken folgender Genehmigungsunterlagen folgende Ergänzungen von Amtes wegen vorgenommen wurden:
– In der Zonenplanänderung, im Überbauungsplan und im Landabtretungsplan wurde das Datum «30. April 2025» beim Beschluss durch den Gemeinderat ergänzt.
– In der Zonenplanänderung wurde folgender Text ergänzt: «Bekanntmachung nach Art. 122, Abs. 8 BauV am: 3. Juli 2025».
Die Änderung der baurechtlichen Grundordnung betreffend Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse» tritt am 19. September 2025 in Kraft.
Die Unterlagen stehen im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr), sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme offen.
Thun, 10. September 2025
Der Gemeinderat