Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung
18.09.2025 ThunDer Gemeinderat der Stadt Thun hat an seiner Sitzung vom 5. September 2025 in Anwendung von Artikel 43 und Artikel 47 literae b und n Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:
Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 475 000 Franken im Jahr 2025 und eines Verpflichtungskredits von 475 000 Franken im Jahr 2026 als gebundene Ausgaben zulasten der Investitionsrechnung, Verpflichtungskredit Nr. 2512.5060.003 (Bilanzkonto Nr. 14060.01.01) für die Beschaffung von vier Strassenkehrmaschinen (Ersatz der bisher drei diesel- und einer elektrisch betriebenen Strassenkehrmaschine Abgasstufe D05) und für die vier eLadestationen.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 5. September 2025
Stadt Thun
Der Gemeinderat