Rechtsetzung
04.09.2025 ThunVerordnung über die Gewährung von Lohnstufen (GLV; SSG 153.316)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 665 vom 27. August 2025 die Teilrevision der Verordnung über die Gewährung von Lohnstufen genehmigt. Diese wird auf 1. Oktober 2025 in Kraft gesetzt.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden (Anfrage an info@thun.ch).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Thun, 1. September 2025
Der Gemeinderat
