Stadt Thun; Rechtsetzung
25.09.2025 ThunVerordnung über die Qualitätssicherung im Bauwesen (VQB, SSG 72.16; ehemals Verordnung über den Fachausschuss Bau- und Aussenraumgestaltung)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 694 vom 12. September 2025 die Totalrevision der Verordnung über den Fachausschuss Bau- und Aussenraumgestaltung genehmigt. Diese wird auf 1. November 2025 in Kraft gesetzt.
Veranstaltungsverordnung (SSG 552.01.04)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 714 vom 17. September 2025 die Veranstaltungsverordnung genehmigt. Diese wird auf 1. November 2025 in Kraft gesetzt.
Verordnung über Lohnansprüche bei Dienstausfällen (SSG 153.321)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 718 vom 17. September 2025 die Revision der Verordnung über Lohnansprüche bei Dienstausfällen genehmigt. Diese wird auf 1. November 2025 in Kraft gesetzt.
Die Wortlaute der Erlasse können bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden (Anfrage an info@thun.ch).
Aufhebung der Verordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas (SSG 823.215.1)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 719 vom 17. September 2025 die Aufhebung der Verordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas per 30. September 2025 beschlossen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat