Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Einwohnergemeinde Seftigen (Spendenfonds Gemeinde) – Inkrafttreten
11.09.2025 SeftigenDer Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25. August 2025 die Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Einwohnergemeinde Seftigen (Spendenfonds Gemeinde) beschlossen. Die Verordnung tritt per sofort in Kraft.
Diese kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.seftigen.ch/reglemente abgerufen werden.
Der Gemeinderat