Öffentliche Bekanntmachung

  09.10.2025 Thun

Änderung der Teil-Überbauungsordnung 2 zur Zone mit Planungspflicht (ZPP) T «Gwatt-Schoren»

Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat von Thun am 18. Juni 2025 beschlossene geringfügige Änderung der Teil-Überbauungsordnung 2 zur Zone mit Planungspflicht (ZPP) T «Gwatt-Schoren» in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 2. September 2025 genehmigt.

Die Änderung der Teil-Überbauungsordnung 2 zur Zone mit Planungspflicht (ZPP) T «Gwatt-Schoren» tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen im Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, während der ordentlichen Bürozeiten, Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag 16.00 Uhr), sowie beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme offen.

Thun, 6. Oktober 2025
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote