Ordentliche Gemeindeversammlung
09.10.2025 HeiligenschwendiDonnerstag, 11. November 2025, 20.00 Uhr, Saal Schulhaus, Heiligenschwendi
Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmberechtigten folgende Geschäfte zur Beschlussfassung.
Traktanden:
1. Budget 2026; Genehmigung
2. Sanierung Schulraum Unterschulhaus; Krediterteilung
3. Liegenschaftssteuerreglement; Genehmigung
4. Teilrevision Organisationsreglement Schulverband Hilterfingen mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2026; Genehmigung
5. Teilrevision Organisationsreglement Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Oberhofen mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2026;Genehmigung
6. Gemeinderat, Wahl eines Mitglieds
7. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Akten zu den Traktanden Nr. 1 und 2 liegen 10 Tage, die Reglemente zu den Traktanden Nr. 3 bis 5 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Heiligenschwendi zur Einsichtnahme öffentlich auf. An alle Haushaltungen wird die Botschaft zur Gemeindeversammlung zugestellt.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die am 11. November 2025 das 18. Altersjahr erreicht haben und seit mindes-
tens drei Monaten in der Gemeinde Heiligenschwendi Wohnsitz verzeichnen, sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat