Rechtsetzung
23.10.2025 ThunEinreihungsplan (SSG 153.310), Kette 221 (Handwerklich-Technische Angestellte; Variante Hauswartung)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 744 vom 15. Oktober 2025 die Revision der Verordnung über den Einreihungsplan (SSG 153.310), Kette 221 genehmigt. Diese tritt auf 1. Dezember 2025 in Kraft.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden (Anfrage an info@thun.ch).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
