Gemeindeversammlung
30.10.2025 BuchholterbergMittwoch, 26. November 2025, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Heimenschwand
Traktanden:
1. Budget 2026
Beratung und Genehmigung
2. Finanzplan 2025–2030
Kenntnisnahme
3. Strassensanierungen 2026–2028
Beratung und Genehmigung Rahmenkredit
4. Ersatzwahl Gemeinderat
Wahl eines Gemeinderatsmitglieds
5. Erhöhung Schulwegsicherheit / Überprüfung Geschwindigkeiten
Information über Stand der Dinge
6. Verschiedenes
Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen 30 Tage und die Unterlagen zum Traktandum 3 liegt 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können auf der Homepage der Gemeinde (www.buchholterberg.ch)heruntergeladen werden.
Die Wahlvorschläge werden spätestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung im Thuner Amtsanzeiger publiziert und können zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde (www.buchholterberg.ch)eingesehen werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokoll
Das Protokoll wird vom 4. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026 bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.
Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde Buchholterberg angemeldet ist.
Der Gemeinderat
