Ordentliche Gemeindeversammlung

  23.10.2025 Forst-Längenbühl

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Dienstag, 25. November 2025, 20.00 Uhr,
Mehrzweckhalle, Schulanlage
Forst-Längenbühl

Traktanden:
1. Budget 2026; Beratung und Genehmigung Budget sowie Festsetzung Steueranlage
2. Genehmigung Teilrevision Gemeindeordnung
3. Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle
4. Informationen des Gemeinderates
5. Verschiedenes

Anschliessend an die Gemeindeversammlung findet die Verleihung Dittligseehecht 2025 statt.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (bei Wahlen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Budget 2026 kann ab 23. Oktober bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist auf der Homepage www.3636.chaufgeschaltet.

Die Unterlagen zur Teilrevision Gemeindeordnung liegen auf der Verwaltung öffentlich auf.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde haben, freundlich eingeladen.

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.

Forst-Längenbühl, Oktober 2025
Der Gemeinderat


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