Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Oberhofen

  30.10.2025 Oberhofen

Fakultatives Budgetreferendum
Der Verbandsrat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen hat am 7. Oktober 2025 in Anwendung von Art. 23 Abs. 1 Bst. f des Organisationsreglements folgenden Beschluss gefasst:

Das ausgeglichene Budget 2026 mit einem Aufwand und Ertrag von Fr. 4055090.– wird genehmigt. Der Beitrag der Verbandsgemeinden beträgt Fr. 686686.–.

Dieser Budgetbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können beim Sekretariat des Sozialdienstes, Staatsstrasse 27, 3653 Oberhofen, Telefon 033 244 14 00, bezogen oder eingesehen werden. Mindestens 5% der Stimmberechtigten oder eine Verbandsgemeinde können bis 1. Dezember beim Sekretariat des Regionalen Sozialdienstes Oberhofen die Behandlung dieses Geschäftes durch die Delegiertenversammlung verlangen. Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Verbandsrates in Rechtskraft.

Oberhofen, 20. Oktober 2025
Gemeindeverbandsrat
Regionaler Sozialdienst Oberhofen




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