Auflage Gemeindeversammlungsprotokoll
27.11.2025 HeiligenschwendiGemäss Art. 83 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 11. November 2025 ab 28. November während dreissig Tagen zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Heiligenschwendi, 24. November 2025
Der Gemeinderat
