Baupublikation Reutigen
06.11.2025 Baupublikationen, ReutigenBauherrschaft: Ahmet Kazimi, Gwattstrasse 88, 3645 Gwatt
Projektverfasserin: Mäder Bauleitungen, Mäder Anton, Bielweg 16, 3957 Bratsch
Nachträgliches Baugesuch: Umnutzung bewilligte Gewerberäume zu zusätzlicher Wohneinheit; Spielplatz
Standort / Parzelle: Simmentalstrasse 1, Reutigen, Parzelle Nr. 335
Koordinaten: 2 614 550 / 1 171 000
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Gewässerschutzbereich: Au
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 c RPG i.V.m. Art. 39 RPg. Bauten und Anlagen im Abstand zum kommunalen Fussweg, Art. 80 Abs. 1 Buchstabe a SG
Hauptmasse, Bauart und -materialien: Gemäss Gesuchsakten
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Dorfplatz 1, 3158 Reutigen. Zudem sind die Akten online über das eBau-Portal einzusehen: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances/242549
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 8. Dezember 2025
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Reutigen, 30. Oktober 2025
Baubewilligungsbehörde Reutigen
