Begräbnisverordnung

  06.11.2025 Reutigen

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 23. September 2025 eine neue Begräbnisverordnung erlassen hat. Die Begräbnisverordnung tritt vorbehältlich der Genehmigung des neuen Begräbnisreglements anlässlich der Gemeindeversammlung am 1. Dezember 2025, per 1. Januar 2026 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf und kann auf www.reutigen.ch kostenlos heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat


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