Burgergemeinde Zwieselberg

  06.11.2025 Reutigen

Ordentliche Burgerversammlung,
Mittwoch, 10. Dezember 2025, 20.00 Uhr, im Schulhaus Zwieselberg

Traktanden:
1. Protokoll der Sitzung vom 30. April 2025
2. Budget 2026
3. Organisationsreglement; Genehmigung
4. Wahl des Präsidenten
5. Wahl eines Burgerrates
6. Orientierung betreffend Holzrüsten Winter 2025/26 und Losholzabgabe
7. Orientierung und Unvorhergesehenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Der Burgerrat


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