Gemeindeversammlung

  06.11.2025 Reutigen

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Montag, 1. Dezember 2025, 20.00 Uhr, im Singsaal, Schulhaus Reutigen

Traktanden:
1. Teilrevision Begräbnisreglement; Genehmigung
2. Neues Abfallreglement; Genehmigung
3. Budget 2026; Genehmigung und Finanzplan 2026–2030; Kenntnisnahme
4. Ersatzwahl Gemeinderat und gegebenenfalls Mitglied Kommission
5. Verschiedenes

Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich.

Rechtsmittel
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).

Protokoll
Das Protokoll wird vom 11. Dezember 2025 bis 13. Januar 2026 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.

Stimmrecht
Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Reutigen wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.
Der Gemeinderat


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