Genehmigung der Verordnung über die Benutzung der Schulanlage Seeplatz Oberhofen durch Dritte per 1. Januar 2026

  27.11.2025 Oberhofen

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 die Verordnung über die Benutzung der Schulanlage Seeplatz Oberhofen durch Dritte, gestützt auf Art. 35 lit. d Organisationsreglement, genehmigt.

Die Verordnung tritt vorbehältlich eines allfällig dagegen erhobenen Referendums per 1. Januar 2026 in Kraft.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhofen bis 15. Dezember bezogen oder unter www.oberhofen.ch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gemäss Art. 36 des Organisationsreglements können mindestens vier Prozent der Stimmberechtigten (75 Stimmberechtigte) innert 30 Tagen ab erstmaliger Publikation des Beschlusses des Gemeinderates betreffend den Erlass, die Abänderung oder Aufhebung eines Reglements verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zu unterbreiten ist.


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