Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung
27.11.2025 ThunPublikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung
Der Gemeinderat der Stadt Thun hat an seiner Sitzung vom 19. November 2025 in Anwendung von Artikel 43 und Artikel 47 literae b, c und n Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:
Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine gebundene Ausgabe von 4,95 Millionen Franken zulasten der Erfolgsrechnungen 2025 bis 2027 für das Projekt «Seestrasse 68, KK Thun, Sanierung Foyer Schadausaal, Ausführung».
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 20. November 2025
Stadt Thun
Der Gemeinderat
