Gerichtliches Verbot

  27.11.2025 Verbote

Die Eigentümerin des Grundstücks Thun 2 (Strättligen) Grundbuchblatt Nr. 5127 lässt hiermit dasselbe gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.

Unberechtigten wird das Parken, Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück untersagt. Das Parken ist nur für Besucher mit einem gültigen Parkschein gestattet.

Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten.

Das Verbot ist unbefristet.

Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.

Hilterfingen, 20. Oktober 2025
Für die Eigentümerin / Verbotnehmerin: Ammann Globalbau AG sig. Peter Ammann

Richterlich bewilligt: Thun, 10. November 2025
Regionalgericht Oberland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: sig. Wyss Iff

Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.


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