Öffentliche Bekanntmachung
18.12.2025 SigriswilIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass
– die Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 das «Feuerwehrreglement» genehmigt hat. Das Feuerwehrreglement tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
– der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 13. November 2025 die «Feuerwehrverordnung» genehmigt hat. Die Feuerwehrverordnung tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
– der Gemeinderat von Sigriswil an seiner Sitzung vom 24. November 2025 die «Geschäftsverordnung» genehmigt hat. Die Geschäftsverordnung tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
– der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2025 die «Weisung internes Kontrollsystem IKS» genehmigt hat. Die Weisung IKS tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
Gegen die Beschlüsse kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden. Die Beschwerde muss schriftlich und begründet erfolgen.
Der Gemeinderat
