Publikation nach Artikel 101 Absatz 3 der Gemeindeverordnung
04.12.2025 ThunDer Gemeinderat der Stadt Thun hat an seiner Sitzung vom 13. August 2025 in Anwendung von Artikel 43 und Artikel 47 litera b Stadtverfassung folgenden Beschluss gefasst:
Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine gebundene Ausgabe von 27,146 Millionen Franken zulasten der Erfolgsrechnungen 2026 – 2031 für den Anteil baulicher Unterhalt der Gesamtsanierung und Erweiterung der Schulanlage OS Strättligen.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Artikel 63 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt von Thun schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Thun, 1. Dezember 2025
Stadt Thun
Der Gemeinderat
