Rechtsetzung
24.12.2025 ThunGebührenverordnung im Bauwesen
(SSG 154.231.11)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss Nr. 963 vom 17. Dezember 2025 die Totalrevision der Verordnung über die Gebühren im Bauwesen der Stadt Thun genehmigt und die Inkraftsetzung per 1. Januar 2026 beschlossen.
Der Wortlaut des Erlasses kann bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden (Anfrage an info@thun.ch).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
