Stadt Thun; Rechtsetzung
31.12.2025 ThunVerordnung über das Förderprogramm Energieeffizienz (VFE; SSG 742.2)
Der Gemeinderat von Thun hat mit Beschluss
Nr. 838 vom 19. November 2025 die Revision der Verordnung über das Förderprogramm
Energieeffizienz genehmigt.
Mit erfolgter Genehmigung des Reglements über die Spezialfinanzierung Förderprogramm Energieeffizienz (RSFE; SSG 742.1) an der Stadtratssitzung vom 19. Dezember 2025 wird die Verordnung gleich wie das Reglement auf 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt.
Die Wortlaute der Erlasse können bei der Stadtkanzlei eingesehen oder bezogen werden (Anfrage an info@thun.ch).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann, gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. b i. V. m. Art. 60 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 VRPG, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Der Gemeinderat
